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ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I.) ALLGEMEINES:
1. Für sämtliche von uns organisierte bzw. durchgeführte
Fahrten sowie für sämtliche von uns sonst in diesem
Zusammenhang erbrachten Leistungen (Veranstaltungen etc.)
gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen erlangen
nur dann Rechtswirksamkeit, wenn sie von unserer Geschäftsführung
schriftlich bestätigt wurden. Anders lautende Bedingungen,
die uns zugesendet werden, sowie abweichende mündliche
Vereinbarungen entfalten keine Rechtswirksamkeit.
2. Die Offertlegung, der Vertragsabschluß, Vorbereitung
und Überwachung zum perfekten Ablauf der Zugreise, sowie
die Verrechnung finden in allen Fällen in Wien statt.
3. Offertannahmen bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen
Rückbestätigung seitens unserer Geschäftsführung.
4. Wir verwenden für unsere Fahrten soweit wie möglich
historische Fahrzeuge, welche aufgrund umfangreicher Wartungsarbeiten
nicht immer zur Verfügung stehen können. Aus diesem
Grunde sind wir - auch während einer Fahrt - berechtigt,
aus technischen Gründen die von uns angebotenen Fahrzeuge
gegen andere, auch neuere Fahrzeuge mit anderen Ausstattungsmerkmalen
auszutauschen, ohne dass der Kunde daraus Ansprüche ableiten
könnte. Dasselbe gilt für die historischen Triebfahrzeuge,
welche aus technischen Gründen gegen moderne Fahrzeuge,
auch einer anderen Antriebsart (Dampf/Elektro/Diesel) ausgetauscht
werden können.
5. Ferner sind wir bei Leistungen, die über die Vermietung
von Waggons und Organisation der Fahrt hinausgehen, berechtigt,
uns Dritter zu bedienen.
6. Die Teilnehmeranzahl kann bis 20 Tage vor Abfahrt bis zur
Mindestteilnehmeranzahl kostenfrei verändert werden.
II.) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
1. Preise werden ausschließlich in EURO angeboten. Quotierungen
in anderen Währungen dienen lediglich der Information
und sind unverbindlich.
2. Der Kunde ist verpflichtet, den Gesamtpreis für die
bestellten Leistungen im voraus wie folgt zu bezahlen:
10 % des Gesamtbetrages bei Offertannahme / Bestätigung
+ 20% des Gesamtbetrages 60 Tage vor Fahrtbeginn
Restbetrag spätestens 14 Tage vor Beginn der Fahrt;
+ allfällige Restzahlungen prompt nach Erhalt der Endabrechnung.
3. Zahlungen müssen so überwiesen werden, daß
sie rechtzeitig zu den vorgeschriebenen Fristen eintreffen.
4. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung ist die Firma Majestic
Imperator berechtigt, vom Angebot zurückzutreten.
III.) RÜCKTRITT VOM VERTRAG:
1. Der Kunde ist berechtigt, auch außerhalb der gesetzlich
vorgesehenen Fälle jederzeit schriftlich vom Vertrag
zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktrittes
sind wir berechtigt, folgende Stornogebühren zu verrechnen:
Bis 60 Tage vor Fahrtbeginn: 10 % der Gesamtkosten;
ab 59 Tage bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 30 % der Gesamtkosten;
ab 13 Tage vor Fahrtbeginn: 100 % der Gesamtkosten
Diese Stornogebühren werden mit dem Eingang der Rücktrittserklärung
des Kunden am folgenden Tag fällig.
2. Sollte der gesamte Fahrtpreis nicht spätestens 8 Arbeitstage
vor dem vereinbarten Fahrttermin auf unserem Konto eingelangt
sein, so ist die Firma Majestic Imperator unbeschadet sonstiger
Rechte berechtigt, unter Setzung einer zweitägigen Nachfrist
vom Vertrag zurückzutreten.
IV.) GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ:
1. Falls infolge höherer Gewalt eine Absage oder Änderung
der Fahrt, von Teilen der Fahrt, oder der zugesagten Dienstleistungen
oder Einrichtungen erforderlich wird, stehen dem Kunden keinerlei
Ersatzansprüche zu. Unter höherer Gewalt sind insbesondere
Umweltkatastrophen, Krieg, Unruhen und Aufstände, Terror
oder Terrordrohungen, Zusammenbruch der öffentlichen
Ordnung sowie technische oder organisatorische Gründe,
die die Unpassierbarkeit der Strecke oder sonstige Undurchführbarkeit
der Fahrt zur Folge haben, zu verstehen.
2. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die
Einhaltung der von uns vorgelegten Fahrpläne, da unsere
Züge gegenüber dem Planverkehr, selbst dem Plangüterverkehr
benachrangt sind. Wir haften daher ausschließlich für
den Transport zu einer bestimmten Destination, nicht jedoch
für eine bestimmte Ankunftszeit. Gewährleistungs-
und Schadenersatzansprüche des Kunden jeglicher Art aufgrund
der Nichteinhaltung der Ankunftszeiten sind daher ausgeschlossen.
3. Für sonstige Schäden, insbesondere für das
Abhandenkommen, die Zerstörung oder die Beschädigung
von Sachen aus dem Eigentum der Fahrtteilnehmer, haften wir
nur, wenn diese Schäden von uns oder von einer Person,
für die wir nach den gesetzlichen Bestimmungen einzustehen
haben, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet
worden sind.
4. Den Fahrtteilnehmern ist grob anstößiges Benehmen
sowie jedes Verhalten, durch das andere Personen gefährdet
werden könnten, untersagt. Fahrtteilnehmer, die dieser
Vorschrift oder den notwendigen Anordnungen des Begleitpersonals
zuwider handeln, haften uns für alle Schäden, die
uns dadurch verursacht worden sind, einschließlich von
Schadenersatzansprüchen, die dritte Personen aufgrund
dieses Verhaltens an uns zu stellen berechtigt sind. Außerdem
sind wir berechtigt, solche Fahrtteilnehmer ohne irgendeine
Ersatzleistung in Bahnhöfen während eines Aufenthaltes
aus dem Zug zu weisen.
5. Unsere Kunden haften uns gegenüber auch für das
Verhalten ihrer Gäste und Vertragspartner.
V.) ERFÜLLUNGSORT, ANZUWENDENDES
RECHT UND GERICHTSSTAND:
1. Als Erfüllungsort für sämtliche uns gegen
den Kunden zustehende Ansprüche, einschließlich
Schadenersatzansprüche, wird Wien vereinbart.
2. Auf alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem
Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht
anzuwenden. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang
mit dem Vertrag ist das sachlich zur Handelsgerichtsbarkeit
berufene Gericht für den 1. Wiener Gemeindebezirk zuständig.
§ 14 KSchG bleibt unberührt.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen [.pdf]

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